Standgericht

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Standgericht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Standgericht die Standgerichte
Genitiv des Standgerichts
des Standgerichtes
der Standgerichte
Dativ dem Standgericht
dem Standgerichte
den Standgerichten
Akkusativ das Standgericht die Standgerichte

Worttrennung:

Stand·ge·richt, Plural: Stand·ge·rich·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Standgericht (Info)
Reime: -antɡəʁɪçt

Bedeutungen:

militärisches Ausnahmegericht zur schnellen Urteilsfindung und -vollstreckung

Herkunft:

Determinativkompositum aus Stand (im Sinne von (das) Stehen) und Gericht, belegt seit dem 15. Jahrhundert[1]

Oberbegriffe:

Gericht

Beispiele:

„Er duckte sich nicht unter den Schlägen der Bürger, im Keller traten ein paar Offiziere zu einem Standgericht zusammen, es genügte, daß er zugab, Eglhofer zu sein, der Spruch hieß Tod.“[2]
„Wahrscheinlich – nein, nur zu offensichtlich waren in ihrem Falle nicht deutsche Standgerichte, sondern die Russen am Werk.“[3]
„Das Standgericht verurteilt Toller zu fünf Jahren Festungshaft und schickt ihn ins Zuchthaus Niederschönenfeld.“[4]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Standgericht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standgericht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStandgericht
The Free Dictionary „Standgericht
Duden online „Standgericht

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Stand“.
  2. Ernst Toller: Eine Jugend in Deutschland. Reclam, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-15-018688-6, Seite 212. Erstauflage 1933.
  3. Christian Graf von Krockow: Die Stunde der Frauen. Bericht aus Pommern 1944 bis 1947. Nach einer Erzählung von Libussa Fritz-Krockow. 11. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2000, ISBN 3-421-06396-6, Seite 70. Erstauflage 1988.
  4. Jürgen Serke: Die verbrannten Dichter. Lebensgeschichten und Dokumente. 2. Auflage. Wallstein, Göttingen 2023, ISBN 978-3-8353-5388-6, Seite 18.