Stromsteuer

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Stromsteuer (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Stromsteuer die Stromsteuern
Genitiv der Stromsteuer der Stromsteuern
Dativ der Stromsteuer den Stromsteuern
Akkusativ die Stromsteuer die Stromsteuern

Worttrennung:

Strom·steu·er, Plural: Strom·steu·ern

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Stromsteuer (Info)

Bedeutungen:

ökologische Steuerart: Abgabe an den Staat, die den Stromverbraucher trifft

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Strom und Steuer

Sinnverwandte Wörter:

Energiesteuer

Oberbegriffe:

Abgabe, Verbrauchssteuer, Steuer

Beispiele:

„Elektrischer Strom (Strom) der Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur unterliegt im Steuergebiet der Stromsteuer.“[1]
„Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 1. April 1999 in Deutschland eingeführt.“[2]
„Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer.“[3]
„Der Gesetzgeber verlangt seit dem 1. Januar 2013 von Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Zukunft Gegenleistungen zum Erhalt der Entlastungen von der Stromsteuer (Spitzenausgleich nach §10 StromStG).“[4]

Wortbildungen:

Stromsteuerbelastung, Stromsteuerentlastung, Stromsteuergesetz, Stromsteuerrecht, Stromsteuerverordnung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Stromsteuer
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Stromsteuer
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStromsteuer

Quellen:

  1. Stromsteuergesetz (StromStG) www.gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21. Juli 2014
  2. Stromsteuer www.zoll.de, abgerufen am 21. Juli 2014
  3. Berechnungstool Energie- und Stromsteuer www.ihk-hessen.de, abgerufen am 21. Juli 2014
  4. Entlastungsmöglichkeiten für Strom nach dem Stromsteuergesetz ab 2013 www.ewe.de, abgerufen am 21. Juli 2014