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Worttrennung:
- Strom·steu·er, Plural: Strom·steu·ern
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Stromsteuer (Info)
Bedeutungen:
- ökologische Steuerart: Abgabe an den Staat, die den Stromverbraucher trifft
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Strom und Steuer
Sinnverwandte Wörter:
- Energiesteuer
Oberbegriffe:
- Abgabe, Verbrauchssteuer, Steuer
Beispiele:
- „Elektrischer Strom (Strom) der Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur unterliegt im Steuergebiet der Stromsteuer.“[1]
- „Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 1. April 1999 in Deutschland eingeführt.“[2]
- „Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer.“[3]
- „Der Gesetzgeber verlangt seit dem 1. Januar 2013 von Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Zukunft Gegenleistungen zum Erhalt der Entlastungen von der Stromsteuer (Spitzenausgleich nach §10 StromStG).“[4]
Wortbildungen:
- Stromsteuerbelastung, Stromsteuerentlastung, Stromsteuergesetz, Stromsteuerrecht, Stromsteuerverordnung
Übersetzungen
ökologische Steuerart: Abgabe an den Staat, die den Stromverbraucher trifft
- Wikipedia-Artikel „Stromsteuer“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Stromsteuer“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Stromsteuer“
Quellen: