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Syndika wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Syn·di·ka, Plural 1: Syn·di·kas Plural 2: Syn·di·ken
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Syndika (Info)
Bedeutungen:
- in Deutschland: Juristin, die als Rechtsanwältin zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird
Synonyme:
- Syndikusanwältin
Männliche Wortformen:
- Syndikus
Oberbegriffe:
- Rechtsanwältin
Beispiele:
- „Es kommt hinzu, dass auch die Bezeichnung „Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin“ nicht eindeutig darauf hinweist, dass die Unterzeichnende nur in ihrer Funktion als Rechtsanwältin und nicht als Syndika tätig sein wollte.“[1]
- „Dort trete ich dann als Arbeitgebervertreterin, als Syndika, auf und nicht als Rechtsanwältin, weshalb ich dort auch keine Robe trage.“[2]
Übersetzungen
in Deutschland: als Rechtsanwältin zugelassene Juristin, die aber überwiegend für einen Klienten tätig wird
- Wikipedia-Artikel „Syndika“ (Weiterleitungsseite)
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Syndika“
- Duden online „Syndika“
Quellen: