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Worttrennung:
- Teil·be·sitz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Teilbesitz (Info)
Bedeutungen:
- Recht: räumlich gesonderte Sachherrschaft an einem Teil einer Sache
Herkunft:
- Der Begriff leitet sich von dem Substantiv Teil und von dem Verb besitzen ab.
Gegenwörter:
- Vollbesitz
Oberbegriffe:
- Besitz
Beispiele:
- Die Kammer befindet sich im Teilbesitz des Untermieters.
Übersetzungen
Recht: räumlich gesonderte Sachherrschaft an einem Teil einer Sache
- Wikipedia-Artikel „Besitz“
- Wikipedia-Artikel „Besitz (Deutschland)“