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Worttrennung:
- Voll·be·sitz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vollbesitz (Info)
Bedeutungen:
- Recht: die ungeteilte Sachherrschaft an einer Sache
- umgangssprachlich: uneingeschränkte Inhaberschaft
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv voll und dem Substantiv Besitz
Gegenwörter:
- Teilbesitz
Oberbegriffe:
- Besitz
Beispiele:
- Nach Auszug des Mieters befindet sich die Wohnung wieder im Vollbesitz des Eigentümers.
- Nach ihrer Genesung war Agnes augenscheinlich wieder im Vollbesitz ihrer Kräfte.
- „Ich hab's probiert, und wie ihr seht, bin ich im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte, wie Arnulf sagen würde.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- im Vollbesitz seiner Kräfte sein
Übersetzungen
Recht: die ungeteilte Sachherrschaft an einer Sache
umgangssprachlich: uneingeschränkte Inhaberschaft
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vollbesitz“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vollbesitz“
- The Free Dictionary „Vollbesitz“
Quellen:
- ↑ Ulla Hahn: Wir werden erwartet. Roman. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2017, ISBN 978-3-421-04782-3, Seite 164.