Terrorismusbekämpfungsgesetz

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Terrorismusbekämpfungsgesetz (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Terrorismusbekämpfungsgesetz die Terrorismusbekämpfungsgesetze
Genitiv des Terrorismusbekämpfungsgesetzes der Terrorismusbekämpfungsgesetze
Dativ dem Terrorismusbekämpfungsgesetz
dem Terrorismusbekämpfungsgesetze
den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
Akkusativ das Terrorismusbekämpfungsgesetz die Terrorismusbekämpfungsgesetze

Worttrennung:

Ter·ro·ris·mus·be·kämp·fungs·ge·setz, Plural: Ter·ro·ris·mus·be·kämp·fungs·ge·set·ze

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Terrorismusbekämpfungsgesetz (Info)

Bedeutungen:

Recht: Gesetz mit dem Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Terrorismusbekämpfung und Gesetz mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Gesetz

Unterbegriffe:

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Beispiele:

Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Terrorismusbekämpfungsgesetz
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Terrorismusbekämpfungsgesetz
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalTerrorismusbekämpfungsgesetz

Quellen: