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Terrorismusbekämpfungsgesetz (Deutsch)
Worttrennung:
- Ter·ro·ris·mus·be·kämp·fungs·ge·setz, Plural: Ter·ro·ris·mus·be·kämp·fungs·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Terrorismusbekämpfungsgesetz (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Gesetz mit dem Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Terrorismusbekämpfung und Gesetz mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Gesetz
Unterbegriffe:
- Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Beispiele:
- Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.[1]
Übersetzungen
Recht: Gesetz mit dem Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen
- Wikipedia-Artikel „Terrorismusbekämpfungsgesetz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Terrorismusbekämpfungsgesetz“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Terrorismusbekämpfungsgesetz“
Quellen: