Unterleutnant zur See

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Unterleutnant zur See (Deutsch)

Singular Plural 1 Plural 2
Nominativ der Unterleutnant zur See die Unterleutnante zur See die Unterleutnants zur See
Genitiv des Unterleutnants zur See der Unterleutnante zur See der Unterleutnants zur See
Dativ dem Unterleutnant zur See den Unterleutnanten zur See den Unterleutnants zur See
Akkusativ den Unterleutnant zur See die Unterleutnante zur See die Unterleutnants zur See

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Unterlieutenant zur See

Worttrennung:

Un·ter·leut·nant zur See, Plural 1: Un·ter·leut·nan·te zur See, Plural 2: Un·ter·leut·nants zur See

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Unterleutnant zur See (Info)

Bedeutungen:

Kaiserliche Marine, Volksmarine: niedrigster Offiziersdienstgrad
Kaiserliche Marine, Volksmarine: Subalternoffizier im Range eines Unterleutnants zur See

Herkunft:

Wortverbindung aus den Substantiven Unterleutnant und See mit der Kontraktion zur

Synonyme:

Deutsches Heer: Secondelieutenant; Nationale Volksarmee: Unterleutnant

Oberbegriffe:

Leutnantsdienstgrad
Subalternoffizier

Beispiele:

„Die Gewählten werden alsdann mittelst Gesuchsliste zur Beförderung zum Unterlieutenant zur See, unter Vorbehalt der Patentirung, in Vorschlag gebracht.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Unterleutnant
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterleutnant zur See

Quellen:

  1. Paul Laband: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 3, Abt. 1. Tübingen, 1880.