Verhältniswahlrecht

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Verhältniswahlrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Verhältniswahlrecht die Verhältniswahlrechte
Genitiv des Verhältniswahlrechts
des Verhältniswahlrechtes
der Verhältniswahlrechte
Dativ dem Verhältniswahlrecht den Verhältniswahlrechten
Akkusativ das Verhältniswahlrecht die Verhältniswahlrechte

Worttrennung:

Ver·hält·nis·wahl·recht, Plural: Ver·hält·nis·wahl·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verhältniswahlrecht (Info)

Bedeutungen:

Politik, meist Singular: Wahlverfahren, bei dem alle Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil gewählt werden, wenn sie eine bestimmte definierte Hürde überschreiten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verhältnis und Wahlrecht oder aus Verhältniswahl und Recht[1]

Gegenwörter:

Mehrheitswahlrecht

Oberbegriffe:

Wahlrecht

Beispiele:

„Mit Verhältniswahlrecht diskutierten die fünf Kinder den ganzen Tag ohne überhaupt zu spielen.“[2]
„Das Verhältniswahlrecht sollte sicherstellen, dass die neue Volksvertretung die Abstimmung der Bevölkerung genau wiedergab.“[3]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verhältniswahlrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerhältniswahlrecht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verhältniswahlrecht
The Free Dictionary „Verhältniswahlrecht
Duden online „Verhältniswahlrecht

Quellen:

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verhältniswahlrecht
  2. Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 151.
  3. Rolf Schulte, Benjamin Stello (Hrsg.): Geschichte entdecken 3 (Ausgabe für Schleswig-Holstein). Die Welt in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. C.C.Buchner Verlag, Bamberg 2021, ISBN 978-3-661-30043-6, Seite 106 (ein Schulbuch)