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Versammlungsstättenverordnung (Deutsch)
Worttrennung:
- Ver·samm·lungs·stät·ten·ver·ord·nung, Plural: Ver·samm·lungs·stät·ten·ver·ord·nun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Versammlungsstättenverordnung (Info)
Bedeutungen:
- Rechtsverordnung, die sich auf den Bau und den sicheren Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten bezieht
Abkürzungen:
- VStättVO
Herkunft:
- Determinativkompositum von Versammlungsstätte und Verordnung mit Fugenelement -n
Sinnverwandte Wörter:
- Beherbergungsstättenverordnung, Gaststättenbauverordnung, Verkaufsstättenverordnung
Oberbegriffe:
- Verordnung
Unterbegriffe:
- die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie / H-VStättR
Beispiele:
- „Die VStättVO macht den Schritt von 1983, mit dem die Vorschriften über Gaststätten mit mehr als 400 Besucherplätzen aus der Versammlungsstättenverordnung herausgenommen und in die Gaststättenbauverordnung integriert wurden, wieder rückgängig.“[1]
- „In der Versammlungsstättenverordnung werden an die zur Verwendung kommenden Baustoffe und Materialien brandschutztechnische Anforderungen gestellt.“[2]
- „Zum 1. Januar 2008 ist die neue Versammlungsstättenverordnung in Bayern in Kraft getreten.“[3]
- „Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) in den einzelnen Bundesländern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt.“[4]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Muster-Versammlungsstättenverordnung / MVStättVO
- die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung / NVStättVO
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Versammlungsstättenverordnung“
Quellen: