Rechtsverordnung

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Rechtsverordnung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsverordnung die Rechtsverordnungen
Genitiv der Rechtsverordnung der Rechtsverordnungen
Dativ der Rechtsverordnung den Rechtsverordnungen
Akkusativ die Rechtsverordnung die Rechtsverordnungen

Worttrennung:

Rechts·ver·ord·nung, Plural: Rechts·ver·ord·nun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsverordnung (Info)

Bedeutungen:

allgemeinverbindliche Vorschrift, die eine Regierung oder ein Verwaltungsorgan erlässt (also ohne das normal übliche, förmliche Gesetzgebungsverfahren)

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Recht und Verordnung und Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Verfügung

Gegenwörter:

bindender/vorrangig: Bundesgesetz, weniger bindend/nachrangig: Verwaltungsvorschrift

Oberbegriffe:

Rechtsakt, Rechtsnorm

Beispiele:

Rechtsverordnungen werden demgegenüber nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen.“[1]
„Damit eine Verordnung auch als Rechtsverordnung angesehen werden kann, benötigt sie immer eine gesetzliche Verordnungsermächtigung, die dem Verordnungsgeber vom Bund oder dem jeweiligen Land erteilt wird.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

Erlass einer Rechtsverordnung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Verordnung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsverordnung
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsverordnung
Duden online „Rechtsverordnung

Quellen: