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Versicherungspflichtgrenze (Deutsch)
Worttrennung:
- Ver·si·che·rungs·pflicht·gren·ze, Plural: Ver·si·che·rungs·pflicht·gren·zen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Versicherungspflichtgrenze (Info)
Bedeutungen:
- das jährliche Arbeitseinkommen, bis zu dem in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Versicherung, Pflicht und Grenze
Synonyme:
- Jahresarbeitentgeltgrenze
Oberbegriffe:
- Gesundheitswesen
Beispiele:
- Die Versicherungspflichtgrenze liegt für 2012 bei 50.850 Euro Arbeitsentgelt. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Versicherungspflichtgrenze“
- Duden online „Versicherungspflichtgrenze“