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Worttrennung:
- Wie·der·ho·lungs·tä·ter, Plural: Wie·der·ho·lungs·tä·ter
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Wiederholungstäter (Info)
Bedeutungen:
- jemand, der zum wiederholten Mal gesetzwidrig/vorschriftswidrig gehandelt hat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Wiederholung, Fugenelement -s und Täter
Sinnverwandte Wörter:
- Rückfalltäter, Serientäter
Gegenwörter:
- Ersttäter
Weibliche Wortformen:
- Wiederholungstäterin
Oberbegriffe:
- Täter
Beispiele:
- „Als Wiederholungstäter, dessen Bewährung widerrufen wird, kann der Mann nun nicht damit rechnen, vor Ablauf der insgesamt sechseinhalb Jahre wieder auf freien Fuß zu kommen.“[1]
- „Bei Wiederholungs- oder Intensivtätern ist neben der Schnelligkeit der Bestrafung nicht zuletzt auch die Härte der Strafe von enormer Bedeutung für die weitere Karriere.“[2]
Übersetzungen
jemand, der zum wiederholten Mal gesetzwidrig/vorschriftswidrig gehandelt hat
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Wiederholungstäter“, Seite 1177.
- Duden online „Wiederholungstäter“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wiederholungstäter“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wiederholungstäter“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wiederholungstäter“
Quellen: