Der Satz "Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke verboten!" ist insofern "bullshit", dass ich z.B. alleine durch das Schreiben dieses Textes ein urheberrechtliches Werk schaffen kann (wenn es schützenswerter Inhalt ist). Auch kann jeder Urheber seine Werke zum Kopieren hier rein freigeben. Somit ist es durch durch die Propaganda der Medienindustrie (und anderer Leute die das nicht verstanden haben) zu erklären, wie sowas hier rein geraten konnte.
Bitte solche Irreführungen nicht weiterverbreiten und das Ding korrigieren und neu durchdenken. Das ganze geht nämlich auch schon arg in Richtung Illegalität und ist mindestens auf Legitimitätsebene nicht akzeptabel, global alle verdächtigend und beleidigend.
könnten wir hier eigentlich eine etwas besser geeignete Lizenz nehmen? Oder muß es bei allen Wikimedia-Projekten die GFDL sein? (Kurt hatte auf der Mailingliste ja einen Hinweis gepostet: Das Creative-Commons-Projekt hat einen Entwurf der deutschen Version der Lizenz "Urhebernennung ? Nicht-kommerziell ? Gegenseitigkeit 1.0" veröffentlicht (unter "License draft"): http://creativecommons.org/projects/international/de/ -- Schusch 15:15, 1. Mai 2004 (UTC)
Version vom 29. März 2010, 18:35 Uhr von IP 85.176.147.241:
„dauerhaft, haltbar machen zu Studienzwecken zerlegen, zerschneiden ein Lesestück präparieren: vorbereitend lesen und übersetzen. reflexiv:sich p.(auf eine Prüfung, den Unterricht vorbereiten)“
Quelle: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1996, S. 750:
„1 dauerhaft, haltbar machen; 2 zu Studienzwecken zerlegen, zerschneiden; 3 ein Lesestück p.: vorbereitend lesen und übersetzen; 4 refl. 3 sich p.: sich (auf eine Prüfung, den Unterricht) vorbereiten“
Version vom 30. März 2010, 00:05 Uhr von IP 85.176.154.57:
„Durch Tecnik,Wissenschaft verfeinerte Lebensform, im Unterschied zur Kultur.“
Quelle: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1996, S. 1029:
„durch Technik, Wissenschaften verbesserte und verfeinerte Lebensform, im Unterschied zur Kultur;“
Version vom 29. März 2010, 15:51 Uhr von IP 85.176.168.27:
„Als Wachposten auf Streife gehen.“
Quelle: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1996, S. 721:
„als Wachposten auf Streife gehen“
Version vom 24. März 2010, 00:49 Uhr von IP 84.186.183.254:
„Lautäußerung vor, während oder nach einer körperlichen oder geistigen Anstrengung oder bei dem Gedanken daran.“
Quelle: Eintrag uff:
„Lautäußerung vor, während oder nach einer körperlichen oder geistigen Anstrengung oder bei dem Gedanken daran.“
--Hystrix (Diskussion) 19:09, 30. Mär. 2010 (MESZ)
Ich habe den Abschnitt
Die Lichtbildwerke (Fotos) wurden vor dem 1. Juli 1965 aufgenommen: hier gilt nach deutschem Recht eine Übergangsregelung zum UrhG von 1965 (§137a UrhG ): zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des UrhG 1965 war der Urheberrechtsschutz dieser Bilder nach bis dahin geltendem Recht abgelaufen.
entfernt, weil er an der Rechtslage in Deutschland vorbei geht. Man darf den Buchstaben a nicht ohne die foglenden Buchstaben lesen, hier insbesonder f, genauer § 137f Abs. 2 S. 1 UrhG:
(2) Die Vorschriften dieses Gesetze in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung sind auch auf Werke anzuwenden, deren Schutz nach diesem Gesetz vor dem 1. Juli 1995 abgelaufen ist, nach dem Gesetz eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu diesem Zeitpunkt aber noch besteht.
In Spanien gab es bis 1995 80 pma für Lichtbilder, wegen des Diskriminierungsverbotes des EU-Primärrechtes galt dies für alle EU- und (wegen des Art. 4 EWR-Vertrag) EWR-Bürger. Damit gilt für Werke von EU und EWRlern in Deutschland (übrigens auch überall sonst im EWR) 70 pma für Lichtbildwerke, die nach 1877 geschaffen worden sind. Vgl. OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 303 (U. v. 03.03.2004, 5 U 159/03) oder auch Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage 2008, § 137f Rn. 7ff. Syrcro (Diskussion) 11:21, 18. Mär. 2013 (MEZ)
Warum eigentlich gibt es keine Weiterleitung von WT:DUDEN auf Wiktionary:Urheberrechte beachten? --84.61.159.35 19:01, 19. Dez. 2016 (MEZ)
Hallo, die Seite erwähnt nur die GFDL, soll das so sein? Ziko (Diskussion) 16:19, 2. Mär. 2019 (MEZ)
huhu kann man diesen Link einfügen?