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Wojewode wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nebenformen:
- Woiwod, Woiwode
Worttrennung:
- Wo·je·wo·de, Plural: Wo·je·wo·den
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
- Reime: -oːdə
Bedeutungen:
- historisch (bis ins 14. Jahrhundert): oberster königlicher Beamter in Polen, der als Vertreter des Königs das Heer anführte und Recht sprach
- historisch (14.-18. Jahrhundert): ranghöchster Territorialbeamter in Polen, der Mitglied des Senats war
- Verwaltung, Politik (seit dem 20. Jahrhundert): oberster Beamter einer polnischen Provinz (Wojewodschaft)
Beispiele:
Wortbildungen:
- Wojewodschaft
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag
„Woiwode“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
- Wikipedia-Artikel „Wojewode“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wojewode“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Woiwode“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Wojewode (Vertreter des Königs)“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wojewode“