Zahlungsverbot

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Zahlungsverbot (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Zahlungsverbot die Zahlungsverbote
Genitiv des Zahlungsverbotes
des Zahlungsverbots
der Zahlungsverbote
Dativ dem Zahlungsverbot
dem Zahlungsverbote
den Zahlungsverboten
Akkusativ das Zahlungsverbot die Zahlungsverbote

Worttrennung:

Zah·lungs·ver·bot, Plural: Zah·lungs·ver·bo·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zahlungsverbot (Info)

Bedeutungen:

Wirtschaft: das Verbot, eine bestimmte Zahlung zu leisten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Verbot sowie dem Fugenelement -s

Beispiele:

„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erließ am 15. September 2008 gegenüber der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Zahlungsverbot
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZahlungsverbot
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsverbot

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Lehman Brothers“ (Stabilversion)