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Worttrennung:
- Zah·lungs·ver·bot, Plural: Zah·lungs·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zahlungsverbot (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: das Verbot, eine bestimmte Zahlung zu leisten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Verbot sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erließ am 15. September 2008 gegenüber der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot.“[1]
Übersetzungen
Wirtschaft: das Verbot, eine bestimmte Zahlung zu leisten
- Wikipedia-Artikel „Zahlungsverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zahlungsverbot“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsverbot“
Quellen: