Zeugniszwang

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Zeugniszwang (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Zeugniszwang die Zeugniszwänge
Genitiv des Zeugniszwangs
des Zeugniszwanges
der Zeugniszwänge
Dativ dem Zeugniszwang
dem Zeugniszwange
den Zeugniszwängen
Akkusativ den Zeugniszwang die Zeugniszwänge

Worttrennung:

Zeug·nis·zwang, Plural: Zeug·nis·zwän·ge

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zeugniszwang (Info)

Bedeutungen:

der Zwang als Zeuge sein Wissen vor dem Gericht preiszugeben

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Zeugnis und Zwang

Gegenwörter:

Zeugnisverweigerungsrecht

Oberbegriffe:

Zwang

Beispiele:

„Das Wiederauflebenlassen des unbedingten Zeugniszwangs hätte bedeutet, daß der Staat den Geistlichen verpflichtet hätte, die kirchlichen Regeln zu mißachten.“[1]

Übersetzungen

Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zeugniszwang
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Zeugniszwang

Quellen:

  1. Monika Görtz-Leible: Die Beschlagnahmeverbote des § 97 Abs. 1 StPO im Lichte der Zeugnisverweigerungsrechte. Mohr Siebeck, Tübingen 2000, ISBN 3-16-147323-X, Seite 155