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Worttrennung:
- Zins·ver·bot, Plural: selten: Zins·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zinsverbot (Info)
Bedeutungen:
- das Verbot, Zinsen (auf verliehenes Geld) zu verlangen
Herkunft:
- zusammengesetzt aus Zins und Verbot
Oberbegriffe:
- Verbot
Beispiele:
- Im Alten Testament der Bibel und im Koran gibt es ein Zinsverbot.
Übersetzungen
das Verbot, Zinsen (auf verliehenes Geld) zu verlangen
- Wikipedia-Artikel „Zinsverbot“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zinsverbot“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zinsverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zinsverbot“