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Worttrennung:
- Zwangs·ver·staat·li·chung, Plural: Zwangs·ver·staat·li·chun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zwangsverstaatlichung (Info)
Bedeutungen:
- unfreiwilliger (per Gesetz erzwungener) Verkauf oder Übergabe der Leitung bzw. Verwaltung privater Unternehmen oder Liegenschaften an einen Staat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Verstaatlichung
Gegenwörter:
- Zwangsprivatisierung
Oberbegriffe:
- Verstaatlichung
Beispiele:
- Durch die Zwangsverstaatlichung wurde die Bank zum Staatseigentum.
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsverstaatlichung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zwangsverstaatlichung“