Zwangsverstaatlichung

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Zwangsverstaatlichung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Zwangsverstaatlichung die Zwangsverstaatlichungen
Genitiv der Zwangsverstaatlichung der Zwangsverstaatlichungen
Dativ der Zwangsverstaatlichung den Zwangsverstaatlichungen
Akkusativ die Zwangsverstaatlichung die Zwangsverstaatlichungen

Worttrennung:

Zwangs·ver·staat·li·chung, Plural: Zwangs·ver·staat·li·chun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zwangsverstaatlichung (Info)

Bedeutungen:

unfreiwilliger (per Gesetz erzwungener) Verkauf oder Übergabe der Leitung bzw. Verwaltung privater Unternehmen oder Liegenschaften an einen Staat

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Verstaatlichung

Gegenwörter:

Zwangsprivatisierung

Oberbegriffe:

Verstaatlichung

Beispiele:

Durch die Zwangsverstaatlichung wurde die Bank zum Staatseigentum.

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsverstaatlichung
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZwangsverstaatlichung