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Worttrennung:
- kon·klu·dent, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: konkludent (Info), konkludent (Info)
- Reime: -ɛnt
Bedeutungen:
- Recht: aus dem Verhalten einer Person schlüssig ableitbar; sich zwingend ergebend
Herkunft:
- von lateinisch concludere „einschließen, abschließen“, übertragen zusammenfassen, logisch folgern[1]
Synonyme:
- schlüssig
Gegenwörter:
- ausdrücklich, explizit
Beispiele:
- Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. D.h. die Willenserklärung wird aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.
- Z. B. gibt man durch das Einsteigen in eine Straßenbahn konkludent eine Willenserklärung ab, mit der das vom Verkehrsunternehmen durch Bereitstellung der Straßenbahn konkludent abgegebene Angebot angenommen wird.
- „Stillschweigend durch konkludente Handlungen wird ein Vertrag gemäß § 863 ABGB. nur dann abgeschlossen, wenn mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund, daran zu zweifeln, übrigbleibt.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- konkludentes Handeln
Wortbildungen:
- Konklusion
Übersetzungen
aus dem Verhalten einer Person schlüssig ableitbar
- Wikipedia-Artikel „konkludentes Handeln“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „konkludent“
Quellen: