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Worttrennung:
- ob·si·g·nie·ren, Präteritum: ob·si·g·nier·te, Partizip II: ob·si·g·niert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: obsignieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- Recht, veraltet: sein Einverständnis zeigen (durch ein Siegel oder Stempel)
Herkunft:
- vom lateinischen Verb obsignare → la „siegeln, besiegeln, versiegeln“[1]
Synonyme:
- bestätigen
Beispiele:
- Ich obsignierte den Brief.
- Er obsignierte den Beitrag.
- „Stirbt ein Kleriker ohne Testament, dann obsigniere entweder der herzogliche, oder der bischöfliche Kommissar, wer nämlich am ersten erscheint; jedoch muß der Obsignant dem andern Theile sogleich hievon Nachricht geben,.“[2]
Übersetzungen
Recht, veraltet: sein Einverständnis zeigen (durch ein Siegel oder Stempel)
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X (10 Bände auf CD-ROM) , Eintrag „obsignieren“
Quellen:
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X (10 Bände auf CD-ROM)
- ↑ Johann Nepomuk Buchinger: Geschichte des Fürstenthums Passau. aus archivalischen Quellen bearbeitet: zwey Bändchen. Geschichte vom 14ten Jahrhundert bis zur Sekularisation. Band 2, Lentner, 1824 () , Seite 321
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: resignieren