Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
ordre public gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
ordre public, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
ordre public in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
ordre public wissen müssen. Die Definition des Wortes
ordre public wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
ordre public und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- or·dre pu·b·lic, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: ordre public (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswissenschaft: Gesamtheit von Rechtsnormen, die als so grundlegend aufgefasst werden, dass sie die Anwendung ausländischen Rechts ausschließen (insbesondere im Internationalen Privatrecht)
Beispiele:
- „Eine andere Ebene der Diskussion ist die Frage, ob der ordre public im Verhältnis zu Unionsstaaten mit noch größerer Zurückhaltung angewandt werden sollte als gegenüber Drittstaaten.“[1]
- „Bei der Anwendung des ordre public ist Zurückhaltung geboten.“[2]
- „Bedingung eines Verstoßes gegen den ordre public ist die offensichtliche Unvereinbarkeit des Ergebnisses mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- anerkennungsrechtlicher ordre public, kollisionsrechtlicher ordre public, verfahrensrechtlicher ordre public
Wortbildungen:
- ordre-public-Prüfung, ordre-public-Vorbehalt
Übersetzungen
Normen, die die Anwendung ausländischen Rechts ausschließen
- Wikipedia-Artikel „Ordre public (Deutschland)“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „ordre public“
- wissen.de – Lexikon „ordre public“
Quellen:
- ↑ Christian Völker: Zur Dogmatik des ordre public. Duncker & Humblot, 1998, ISBN 978-3-428-09028-0, Seite 287 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Dorothee Maria Kaulen: Die Anerkennung von Gesellschaften unter Artikel XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954. Peter Lang, 2008, ISBN 978-3-631-58209-1, Seite 329 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Dirk Brockmeier: Punitive damages, multiple damages und deutscher ordre public. Mohr Siebeck, 1999, ISBN 978-3-16-147117-9, Seite 194 (Zitiert nach Google Books)