ordre public

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ordre public (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der ordre public
Genitiv des ordre public
Dativ dem ordre public
Akkusativ den ordre public

Worttrennung:

or·dre pu·b·lic, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild ordre public (Info)

Bedeutungen:

Rechtswissenschaft: Gesamtheit von Rechtsnormen, die als so grundlegend aufgefasst werden, dass sie die Anwendung ausländischen Rechts ausschließen (insbesondere im Internationalen Privatrecht)

Beispiele:

„Eine andere Ebene der Diskussion ist die Frage, ob der ordre public im Verhältnis zu Unionsstaaten mit noch größerer Zurückhaltung angewandt werden sollte als gegenüber Drittstaaten.“[1]
„Bei der Anwendung des ordre public ist Zurückhaltung geboten.“[2]
„Bedingung eines Verstoßes gegen den ordre public ist die offensichtliche Unvereinbarkeit des Ergebnisses mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

anerkennungsrechtlicher ordre public, kollisionsrechtlicher ordre public, verfahrensrechtlicher ordre public

Wortbildungen:

ordre-public-Prüfung, ordre-public-Vorbehalt

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Ordre public (Deutschland)
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „ordre public
wissen.de – Lexikon „ordre public

Quellen:

  1. Christian Völker: Zur Dogmatik des ordre public. Duncker & Humblot, 1998, ISBN 978-3-428-09028-0, Seite 287 (Zitiert nach Google Books)
  2. Dorothee Maria Kaulen: Die Anerkennung von Gesellschaften unter Artikel XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954. Peter Lang, 2008, ISBN 978-3-631-58209-1, Seite 329 (Zitiert nach Google Books)
  3. Dirk Brockmeier: Punitive damages, multiple damages und deutscher ordre public. Mohr Siebeck, 1999, ISBN 978-3-16-147117-9, Seite 194 (Zitiert nach Google Books)