personalrechtlich

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personalrechtlich (Deutsch)

Positiv Komparativ Superlativ
personalrechtlich
Alle weiteren Formen: Flexion:personalrechtlich

Worttrennung:

per·so·nal·recht·lich, keine Steigerung

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.

Beispiele:

„Der Vorschlag, Doktoranden einen eigenen Status zu verleihen, ist gut. Konsequenter wäre es, sie arbeits- und personalrechtlich abzusichern.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

personalrechtliche Befugnise, Bestimmungen, Konsequenzen, Maßnahmen

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „personalrechtlich
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „personalrechtlich
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „personalrechtlich
Uni Leipzig: Wortschatz-Portalpersonalrechtlich

Quellen:

  1. "Zurück an den Verhandlungstisch". In: Spiegel Online. 17. Juli 2001, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 8. November 2024).