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Worttrennung:
- vin·di·zie·ren, Präteritum: vin·di·zier·te, Partizip II: vin·di·ziert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: vindizieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- rechtssprachlich: als Eigentümer vom Besitzer einer Sache die Aushändigung fordern
Herkunft:
- von lateinisch vindicare → la „als Eigentum beanspruchen, Anspruch erheben“[1]
Beispiele:
- Der Autovermieter vindizierte den Sportwagen vom zahlungsunfähigen Mieter.
- „Dennoch ist er Eigentümer des ganzen PKW; verliert er den Besitz, so kann er den ganzen PKW vindizieren, einschließlich der fremden Reifen.“[2]
Übersetzungen
rechtssprachlich: als Eigentümer vom Besitzer einer Sache die Aushändigung fordern
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „vindizieren“
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X (10 Bände auf CD-ROM) .
Quellen:
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X (10 Bände auf CD-ROM) .
- ↑ Hans Josef Wieling: Sachenrecht. 5. Auflage. Springer, 2007, ISBN 9783540374039, Seite 23 (Google Books.)