zentralverwaltungswirtschaftlich

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes zentralverwaltungswirtschaftlich gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes zentralverwaltungswirtschaftlich, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man zentralverwaltungswirtschaftlich in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort zentralverwaltungswirtschaftlich wissen müssen. Die Definition des Wortes zentralverwaltungswirtschaftlich wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonzentralverwaltungswirtschaftlich und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

zentralverwaltungswirtschaftlich (Deutsch)

Positiv Komparativ Superlativ
zentralverwaltungswirtschaftlich
Alle weiteren Formen: Flexion:zentralverwaltungswirtschaftlich

Worttrennung:

zen·tral·ver·wal·tungs·wirt·schaft·lich, keine Steigerung

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild zentralverwaltungswirtschaftlich (Info)

Bedeutungen:

dem Aufbau einer Zentralverwaltungswirtschaft entsprechend

Herkunft:

Ableitung zum Substantiv Zentralverwaltungswirtschaft und dem Derivationsmorphem -lich

Sinnverwandte Wörter:

kommandowirtschaftlich, planwirtschaftlich

Gegenwörter:

feudalwirtschaftlich, marktwirtschaftlich

Beispiele:

„SED beherrschten Verwaltungsapparates ( Deutsche Wirtschaftskommission ), die Einleitung einer Boden- und Währungsreform, die Enteignung von privatem Industriebesitz und der Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs ( Geschichte der DDR).“[1]
„Wie groß die Leistungsunterschiede zwischen dem System der zentralverwaltungswirtschaftlichen Kontrollen und einer indirekten Lenkung durch den Preismechanismus sind, läßt sich natürlich nicht genau abschätzen.“[2]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zentralverwaltungswirtschaftlich

Quellen:

  1. Hartmut Zimmermann (Hg.): DDR-Handbuch - B. In: Enzyklopädie der DDR, Berlin: Directmedia Publ. 2000 , S. 1400, zitiert nach Korpusbelege DWDS-Kernkorpus (1900–1999).
  2. Herbert Giersch: Allgemeine Wirtschaftspolitik, Wiesbaden: Gabler 1960, S. 177, zitiert nach Korpusbelege DWDS-Kernkorpus (1900–1999).