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Abbruchbescheid wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alternative Schreibweisen:
- Abbruchsbescheid
Worttrennung:
- Ab·bruch·be·scheid, Plural: Ab·bruch·be·schei·de
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abbruchbescheid (Info)
Bedeutungen:
- Österreich: behördliche Anordnung zum Abbruch eines Gebäudes
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) der Substantive Abbruch und Bescheid, wobei das Determinans „Abbruch“ das Determinatum „Bescheid“ näher bestimmt
Sinnverwandte Wörter:
- Abbruchgebot, Abbruchverfügung, Abrissverfügung
Beispiele:
- Das Ehepaar Düringer hält den Abbruchbescheid in der Hand. Sie haben bis „spätestens 31. Juli 2008“ ihr Haus abzureißen.[1]
- In erster Instanz erließ die Behörde auf Basis der Vermessungen des Geometers einen Abbruchbescheid.[2]
- Das Gebäude verwahrloste immer mehr, 1972 richtete ein Erdbeben weitere Schäden an und Mitte der 1970er Jahre beantragte der Eigentümer den Abbruchbescheid.[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- baupolizeilicher, behördlicher, vollstreckter Abbruchbescheid
Übersetzungen
Österreich: behördliche Anordnung zum Abbruch eines Gebäudes
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abbruchbescheid“
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. 41., aktualisierte Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 20, Eintrag „Abbruchbescheid“
Quellen: