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Abjudikation wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ab·ju·di·ka·ti·on, Plural: Ab·ju·di·ka·ti·o·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abjudikation (Info), Abjudikation (Info)
- Reime: -oːn
Bedeutungen:
- Rechtssprache, veraltet: (gerichtliche) Aberkennung (von Rechten)
Herkunft:
- Dem Substantiv Abjudikation liegen die lateinische Präposition ab → la, die in Zusammensetzungen für ‚weg‘ steht[1], und das Substantiv iudicatio → la ‚Urteil‘ zugrunde[2].
Gegenwörter:
- Adjudikation
Beispiele:
- „Beide haben nämlich das Recht, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil bei dem Falliten bis zur Abjudikation das Eigentum verbleibt und die Syndiken ihrer Seits die Gesammtheit der Gläubiger repräsentiren.“[3]
Übersetzungen
Rechtssprache, veraltet: (gerichtliche) Aberkennung (von Rechten)
- Wikipedia-Artikel „Abjudikation“
- Duden online „Abjudikation“
- Wahrig Fremdwörterlexikon „Abjudikation“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Abjudikation“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Abjudikation“ auf wissen.de
Quellen:
- ↑ Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1913 (Nachdruck Darmstadt 1998) : „a, ab, abs“ (Zeno.org).
- ↑ Wahrig Herkunftswörterbuch „Abjudikation“ auf wissen.de.
- ↑ August Bessel: Das Ordreverfahren des Rheinischen (Französischen) Rechts. Verlag von Franz Carl Eisen, Köln 1853, Seite 71 (Google Books) .