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Adoptivgeschwister wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ad·op·tiv·ge·schwis·ter, Plural: Ad·op·tiv·ge·schwis·ter
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Adoptivgeschwister (Info)
- Reime: -iːfɡəʃvɪstɐ
Bedeutungen:
- meist Plural: Person, die durch Adoption in einer Familie quasi Geschwister (mindestens) einer anderen Person wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv adoptiv und dem Substantiv Geschwister
Sinnverwandte Wörter:
- Adoptivkind
Gegenwörter:
- Halbgeschwister, Geschwister, Vollgeschwister
Oberbegriffe:
- Person
Unterbegriffe:
- Adoptivbruder, Adoptivschwester
Holonyme:
- Adoptivfamilie
Beispiele:
- „Sie dürfen also auch ihre Adoptivgeschwister nicht heiraten. Eine solche Heirat ist aber möglich, wenn das Adoptionsverhältnis beendet wird.“[1]
- „Während eineiige Zwillinge sich alle additiven und interaktiven Varianten teilen, teilen sich zweiige Zwillinge die additiven Varianten zu 50%. Die interaktiven Varianten teilen sie sich jedoch deutlich weniger als 50%. Adoptivgeschwister teilen sich wiederum weder additive noch interaktive Varianten.“[2]
- „Adoptivgeschwister können einander nur mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten (§ 1308 BGB).“[3]
- „Die Erben der dritten Ordnung bestehen aus den Geschwistern (auch Halb- und Adoptivgeschwister)“.[4]
Übersetzungen
Person, die durch Adoption Geschwister einer anderen Person wurde
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Adoptivgeschwister“
Quellen: