Adoptivgeschwister

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Adoptivgeschwister (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Adoptivgeschwister die Adoptivgeschwister
Genitiv des Adoptivgeschwisters der Adoptivgeschwister
Dativ dem Adoptivgeschwister den Adoptivgeschwistern
Akkusativ das Adoptivgeschwister die Adoptivgeschwister

Worttrennung:

Ad·op·tiv·ge·schwis·ter, Plural: Ad·op·tiv·ge·schwis·ter

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Adoptivgeschwister (Info)
Reime: -iːfɡəʃvɪstɐ

Bedeutungen:

meist Plural: Person, die durch Adoption in einer Familie quasi Geschwister (mindestens) einer anderen Person wurde

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv adoptiv und dem Substantiv Geschwister

Sinnverwandte Wörter:

Adoptivkind

Gegenwörter:

Halbgeschwister, Geschwister, Vollgeschwister

Oberbegriffe:

Person

Unterbegriffe:

Adoptivbruder, Adoptivschwester

Holonyme:

Adoptivfamilie

Beispiele:

„Sie dürfen also auch ihre Adoptivgeschwister nicht heiraten. Eine solche Heirat ist aber möglich, wenn das Adoptionsverhältnis beendet wird.“[1]
„Während eineiige Zwillinge sich alle additiven und interaktiven Varianten teilen, teilen sich zweiige Zwillinge die additiven Varianten zu 50%. Die interaktiven Varianten teilen sie sich jedoch deutlich weniger als 50%. Adoptivgeschwister teilen sich wiederum weder additive noch interaktive Varianten.“[2]
„Adoptivgeschwister können einander nur mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten (§ 1308 BGB).“[3]
„Die Erben der dritten Ordnung bestehen aus den Geschwistern (auch Halb- und Adoptivgeschwister)“.[4]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Adoptivgeschwister

Quellen:

  1. ehe.de
  2. Genetische und Umwelteinflüsse auf die Persönlichkeit uni.carlo-michaelis.de
  3. anwaltonline.com
  4. I. Gesetzliche Erbfolge Republik China (Taiwan) auf institut-fuer-internationales-erbrecht.de