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Anmerkung zur Flexion:
- Zwar nennen zwei Quellen den Plural Anwaltszwänge[1][2], eine andere gibt aber an, dass es keinen Plural gebe[3], und in der Literatur ist die Form ebenfalls kaum zu finden, so dass hier keine Pluralform ausgewiesen wird.
Worttrennung:
- An·walts·zwang, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anwaltszwang (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen, Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in § 78 I ZPO für Zivilsachen oder in § 114 I FamFG in Familiensachen
Sinnverwandte Wörter:
- Vertretungszwang
Beispiele:
- „Für die Beibehaltung des Anwaltszwangs spricht nicht zuletzt, dass er der Anwaltschaft eine gewisse finanzielle Grundlage verschafft.“[4]
Übersetzungen
- Duden online „Anwaltszwang“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltszwang“
- Othmar Jauernig, Burkhard Hess: Zivilprozessrecht. 30., völlig neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60680-9 , § 16 Rn. 1.
- Hanns Prütting, Markus Gehrlein: ZPO, Kommentar. 4. Auflage. Luchterhand, Köln 2012, ISBN 978-3-472-08380-1 , § 78 Rn. 1 ff.
- Leo Rosenberg, Karl Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17., neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59514-1 , § 53 Rn. 10 ff.
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwaltszwang“
Quellen: