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Zivilsache wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Zi·vil·sa·che, Plural: Zi·vil·sa·chen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zivilsache (Info)
- Reime: -iːlzaxə
Bedeutungen:
- Kleidung, die jemand als Privatmensch trägt
- Jura: Rechtsstreitigkeit, die dem Zivilrecht unterliegt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv zivil und dem Substantiv Sache
Oberbegriffe:
- Sache
Beispiele:
- Nach Dienstschluss zieht er wieder seine Zivilsachen an.
- „Die Zivilsachen waren leicht und dünn nach dem schweren Militärzeug.“[1]
- „Zivilsachen mögen sie nicht; sie sitzen immer nur in Strafverhandlungen.“[2]
Übersetzungen
Kleidung, die jemand als Privatmensch trägt
Jura: Rechtsstreitigkeit, die dem Zivilrecht unterliegt
- Wikipedia-Artikel „Zivilsache“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zivilsache“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zivilsache“
- Duden online „Zivilsache“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zivilsache“
Quellen:
- ↑ Erich Maria Remarque: Zeit zu leben und Zeit zu sterben. Roman. 4. Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2003, ISBN 3-462-02726-3, Seite 237. Urfassung von 1954.
- ↑ Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 51 .