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Worttrennung:
- An·wäl·tin, Plural: An·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anwältin (Info), Anwältin (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
- Fürsprecherin, Verfechterin
Synonyme:
- Rechtsanwältin
Männliche Wortformen:
- Anwalt
Oberbegriffe:
- Juristin
Unterbegriffe:
- Amtsanwältin, Fachanwältin, EuGH-Generalanwältin, Generalanwältin, Generalbundesanwältin, Jugendanwältin, Menschenrechtsanwältin, Opferanwältin, Patentanwältin, Rechtsanwältin, Staatsanwältin
Beispiele:
- Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
- „Zwei Gnadengesuche ihrer Anwältin werden abgelehnt.“[1]
- „In den letzten Jahren waren sich die beiden noch näher gekommen, auch wegen Sandys dritter Frau Dorene Marcus, einer klugen, freundlichen, belesenen Anwältin – sie hatte das Werk ihres Schwagers gelesen, seit sie in den Zwanzigern war, und erfreute sich an den gespenstischen Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Männern.“[2]
- Sie ist eine Anwältin der Armen.
Übersetzungen
Fürsprecherin, Verfechterin
- Duden online „Anwältin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwältin“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwältin“ auf wissen.de
Quellen:
- ↑ Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 317.
- ↑ Blake Bailey: Philip Roth. Biografie. Hanser, München 2023 (übersetzt von Dirk van Gunsteren, Thomas Gunkel), ISBN 978-3-446-27612-3, Seite 886 f. Englisch 2021 erschienen.