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Worttrennung:
- Ar·beit·ge·ber·ver·band, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·bän·de
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Arbeitgeberverband (Info), Arbeitgeberverband (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: institutioneller Zusammenschluss der Arbeitgeber zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber Gewerkschaften und Staat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeitgeber und Verband
Gegenwörter:
- Arbeitnehmerverband, Gewerkschaft
Oberbegriffe:
- Interessenverband
Beispiele:
- Der Arbeitgeberverband hat einen neuen Vorsitzenden gewählt.
- „Der Arbeitgeberverband führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen.“[1]
Übersetzungen
institutioneller Zusammenschluss der Arbeitgeber zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber Gewerkschaften und Staat
- Wikipedia-Artikel „Arbeitgeberverband“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgeberverband“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitgeberverband“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Arbeitgeberverband“
- Duden online „Arbeitgeberverband“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 146, Artikel „Arbeitgeberverbände“
Quellen:
- ↑ Kitastreik in Berlin endgültig verboten. In: Spiegel Online. 11. Oktober 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. Oktober 2024) .