Bauamt

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Bauamt (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Bauamt die Bauämter
Genitiv des Bauamtes
des Bauamts
der Bauämter
Dativ dem Bauamte
dem Bauamt
den Bauämtern
Akkusativ das Bauamt die Bauämter

Worttrennung:

Bau·amt, Plural: Bau·äm·ter

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bauamt (Info)

Bedeutungen:

Teil einer staatlichen, kommunalen, kirchlichen oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Verwaltung zu Bauangelegenheiten, die mit der Prüfung, Bewilligung/Ablehnung von Bauanträgen betraut ist und Bauabnahmen durchführt

Herkunft:

Determinativkompositum von Bau und Amt

Synonyme:

Baubehörde, Bauverwaltung

Sinnverwandte Wörter:

Bauaufsicht, Baudezernat, Bauordnungsamt

Oberbegriffe:

Amt, Verwaltung

Unterbegriffe:

Staatsbauamt, Stadtbauamt

Beispiele:

Das Bauamt kann einen Bauantrag genehmigen oder auch zurückweisen.
„380000 neue Wohnungen haben die Bauämter genehmigt.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Bauamt
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bauamt
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bauamt
The Free Dictionary „Bauamt
Duden online „Bauamt

Quellen:

  1. Florian Güßgen: Städter in Not. In: Stern. Nummer Heft 9, 2017, Seite 24-35, Zitat Seite 30.