Bedeutungsverschlechterung

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Bedeutungsverschlechterung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Bedeutungsverschlechterung die Bedeutungsverschlechterungen
Genitiv der Bedeutungsverschlechterung der Bedeutungsverschlechterungen
Dativ der Bedeutungsverschlechterung den Bedeutungsverschlechterungen
Akkusativ die Bedeutungsverschlechterung die Bedeutungsverschlechterungen

Worttrennung:

Be·deu·tungs·ver·schlech·te·rung, Plural: Be·deu·tungs·ver·schlech·te·run·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bedeutungsverschlechterung (Info)

Bedeutungen:

Linguistik: Entwicklung der Bedeutung eines Wortes, so dass sie als negativer empfunden als vorher wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus Bedeutung, Fugenelement -s und Verschlechterung

Gegenwörter:

Bedeutungsverbesserung

Oberbegriffe:

Bedeutungswandel, Sprachwandel

Beispiele:

„Das Wort, das als Hüllwort herangezogen wird, macht damit natürlich eine Bedeutungsverschlechterung durch: Es muß für den gemiedenen Begriff mit eintreten.“[1]
„Zunächst ist eine Bedeutungsverschlechterung (…) vom neutralen (fachsprachlichen) Gebrauch zu einem abgelehnten, aber dennoch als Euphemismus verwendeten Ausdruck feststellbar.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Bedeutungsverschlechterung
Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Bedeutungsverschlechterung“. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7.
Theodor Lewandowski: Linguistisches Wörterbuch. 4., neu bearbeitete Auflage Quelle & Meyer, Heidelberg 1985, Stichwort: „Bedeutungsverschlechterung“. ISBN 3-494-02050-7.

Quellen:

  1. Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin/ New York 2002, S. XXXIIf. ISBN 3-11-017472-3. Fett gedruckt: Bedeutungsverschlechterung.
  2. Anna Schächtele: Sprachlicher Wandel als Kollateralschaden der Unwortwahl?. Eine diachrone Begriffsanalyse. In: Sprachreport. Nummer Heft 2, 2014, Seite 16-21, Zitat Seite 20. Kursiv gedruckt: Kollateralschaden.