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Brandschutzabschluss wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Brandschutzabschluss und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Brandschutzabschluß
Worttrennung:
- Brand·schutz·ab·schluss, Plural: Brand·schutz·ab·schlüs·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Brandschutzabschluss (Info)
Bedeutungen:
- sich selbst schließender und sicherer Verschluss einer Öffnung bei einem Brand (= Feuer und Rauch)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Brandschutz und Abschluss
Synonyme:
- Feuerschutzabschluss, Rauchschutzabschluss
Beispiele:
- „Ein Brandschutzabschluss kann seine Funktion nur erfüllen, wenn er im Falle eines Brandes auch geschlossen ist, geschlossen bleibt, entsprechend feuerwiderstandsfähig und auch nach jahrelanger normaler Nutzung noch funktionssicher ist.“[1]
- „Für Brandschutzabschlüsse zu Fluren, Treppenräumen und Vorräumen von Aufzügen gelten in Objekten mit mehreren Nutzungseinheiten spezifische gesetzliche Anforderungen.“[2]
- „Das ist besonders wichtig, wenn durch Nutzungsänderung ein Brandschutzabschluss gefordert wird.“[3]
- „Der Brandschutzabschluss muss bei Auftreten von Brandrauch automatisch geschlossen werden. …") vorgeschriebene Brandschutzabschluss nicht nur als Brandschutzklappe, sondern auch als Brandschutztüre ausgeführt werden kann, war im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass die gegenständliche Tatanlastung, wonach der Flaschenrückgabeautomat zum Tatzeitpunkt nicht mit einer Brandschutzklappe ausgeführt gewesen sei, nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG entspricht, da dem Berufungswerber innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist nicht auch vorgeworfen wurde, dass der vorgeschriebene Brandschutzabschluss auch mangels einer Brandschutztüre nicht gegeben war.“[4]
- „Obwohl das Funktionieren aller Brandschutzabschlüsse als wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes eines Gebäudes eine entscheidende Rolle spielt, gibt es in Deutschland nach wie vor keine gesetzlichen Regelungen, die eine verbindliche Prüfung und Wartung im ganzen Brandschutzabschluss vorsehen.“[5]
Übersetzungen
Quellen: