Doppelbesteuerungsabkommen

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Doppelbesteuerungsabkommen (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Doppelbesteuerungsabkommen die Doppelbesteuerungsabkommen
Genitiv des Doppelbesteuerungsabkommens der Doppelbesteuerungsabkommen
Dativ dem Doppelbesteuerungsabkommen den Doppelbesteuerungsabkommen
Akkusativ das Doppelbesteuerungsabkommen die Doppelbesteuerungsabkommen

Worttrennung:

Dop·pel·be·steu·e·rungs·ab·kom·men, Plural: Dop·pel·be·steu·e·rungs·ab·kom·men

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Doppelbesteuerungsabkommen (Info)

Bedeutungen:

zwischenstaatliche Vereinbarung zur Vermeidung mehrfacher Besteuerung wegen desselben Steuergegenstands

Abkürzungen:

DBA

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Doppelbesteuerung und Abkommen sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Abkommen

Beispiele:

„Francis Weyzig von der Nichtregierungsorganisation Oxfam zufolge sind Schlupflöcher in Doppelbesteuerungsabkommen zwar nicht die wichtigsten Treiber von Gewinnverlagerungen, erleichterten diese aber.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Doppelbesteuerungsabkommen
Duden online „Doppelbesteuerungsabkommen
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Doppelbesteuerungsabkommen
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDoppelbesteuerungsabkommen
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Doppelbesteuerungsabkommen

Quellen:

  1. Wirtschaft - Vertrag gegen Steuertricks unterzeichnet. Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuertricks multinationaler Unternehmen: Ein internationales Übereinkommen soll den Missbrauch von Steuervereinbarungen unter den unterzeichnenden Ländern verhindern. In: Deutsche Welle. 17. Juni 2017 (URL, abgerufen am 6. Dezember 2017).