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Ehepartei wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ehe·par·tei, Plural: Ehe·par·tei·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Ehepartei (Info)
Bedeutungen:
- fachsprachlich: eine der Personen, die miteinander eine Ehe eingegangen sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Ehe und Partei
Synonyme:
- veraltend: Eheteil; Plural: Eheleute
Unterbegriffe:
- Ehefrau, Ehemann
Beispiele:
- „Nach Ablauf der einjährigen Trennungsfrist kann beim Familiengericht des gemeinsamen bzw. ehemals gemeinsamen Wohnortes – wenn eine Ehepartei noch dort wohnt – Scheidungsantrag gestellt werden.“[1]
- „Gemäß Art. 123 Abs. 2 ZGB sollen Barauszahlungen von Austrittsleistungen und Vorsorgeleistungen in Kapitalform, die eine Ehepartei während der Ehe erhalten hat, bei der Berechnung berücksichtigt werden.“[2]
- „Es bleibt daher möglich, dass auch der klagende Ehegatte sich seinerseits in der gleichen Richtung ebenso schuldig gemacht hat, und der Erfolg ist in diesem Falle nur, dass auch die beklagte Ehepartei berechtigt ist, auf Scheidung gegen den klagenden Teil anzutragen, .“[3]
- „In den vergangenen Praxisjahren mit dem ‚neuen‘ Scheidungsverfahren war festzustellen, dass sich nach wie vor die allermeisten Eheparteien in einer Vereinbarung über ihre Scheidung einigen...“[4]
- „Es geht nicht an, den Wiederaufbau einer Ehe sozusagen von der Alleinschuld-Anerkennung der einen Ehepartei abhängig zu machen, wo solches bestritten und nicht gerichtlich festgestellt ist.“[5]
- „Ausgehend vom Interesse der klagenden Ehepartei haben wir die Verfahren in der Hauptsache in acht Kategorien unterteilt: ...“[6]
- „Zum einen kritisierte der ehehindernde Widerstand dabei die Motive der jüngeren Ehepartei.“[7]
Übersetzungen
fachsprachlich: eine der Personen, die miteinander eine Ehe eingegangen sind
Quellen:
- ↑ Arbeitsgemeinschaft Gleichstellungsbeauftragte in der Region Hannover: Scheidungsrecht und Scheidungswirklichkeit – Ratgeber für Frauen.
- ↑ Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft: Vernehmlassung zum Entwurf einer Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Vorsorgeausgleich bei Scheidungen), 23. März 2010.
- ↑ Gustav Tunica: Ehescheidungsrecht. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2020, ISBN 978-3-11-152309-5, Seite 21 f. (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Von der Geduld der Scheidungsparteien in Die Praxis des Familienrechts, Heft 4/2007, S. 854.
- ↑ Schweizerisches Bundesgericht, Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. Oktober 1930 i. S. Zeller gegen Frau Zeller.
- ↑ Universität Wien: Ehen vor Gericht 3.0.
- ↑ Arno Haldemann: Prekäre Eheschließungen. UVK Verlag, 2021, ISBN 978-3-7398-0571-9, Seite 42 (Zitiert nach Google Books)