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Worttrennung:
- Erb·fall, Plural: Erb·fäl·le
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Erbfall (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Tod eines Menschen mit gleichzeitigem Übergang seines Vermögens an den oder die Erben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm „erb“ des Verbes erben und dem Substantiv Fall
Oberbegriffe:
- Fall
Beispiele:
- Nach dem Eintritt des Erbfalles stritten sich die Erben viele Jahre vor Gericht um die Aufteilung des Nachlasses.
- „Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.“[1]
Wortbildungen:
- erbfällig
Übersetzungen
Todesfall mit Eintritt der Erbfolge
- Wikipedia-Artikel „Erbfall“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbfall“
- The Free Dictionary „Erbfall“
- Duden online „Erbfall“
Quellen: