Erbfall

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Erbfall (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Erbfall die Erbfälle
Genitiv des Erbfalls
des Erbfalles
der Erbfälle
Dativ dem Erbfall den Erbfällen
Akkusativ den Erbfall die Erbfälle

Worttrennung:

Erb·fall, Plural: Erb·fäl·le

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbfall (Info)

Bedeutungen:

Recht: Tod eines Menschen mit gleichzeitigem Übergang seines Vermögens an den oder die Erben

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm „erb“ des Verbes erben und dem Substantiv Fall

Oberbegriffe:

Fall

Beispiele:

Nach dem Eintritt des Erbfalles stritten sich die Erben viele Jahre vor Gericht um die Aufteilung des Nachlasses.
„Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.“[1]

Wortbildungen:

erbfällig

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Erbfall
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbfall
The Free Dictionary „Erbfall
Duden online „Erbfall

Quellen: