Erbrecht

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Erbrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Erbrecht die Erbrechte
Genitiv des Erbrechtes
des Erbrechts
der Erbrechte
Dativ dem Erbrecht
dem Erbrechte
den Erbrechten
Akkusativ das Erbrecht die Erbrechte

Worttrennung:

Erb·recht, Plural: Erb·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbrecht (Info)

Bedeutungen:

Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
nach dem Tod einer Person bestehender Anspruch auf eine Erbschaft

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs erben und dem Substantiv Recht

Beispiele:

Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.
„Mit nicht nachlassender Geschwätzigkeit predigt Mittelmann auf verschlungenen Wegen sein Unwissen über das Schuldrecht, das Zwangsvollstreckungsrecht, das Erbrecht, zur Schadenfreude und zum Überdruß der anderen.“[1]
Weil mein Großvater auf sein Erbrecht verzichtet hatte, erlangte sein Bruder das Alleineigentum an der Fabrik ihres verstorbenen Vaters.

Wortbildungen:

erbrechtlich

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Erbrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbrecht
The Free Dictionary „Erbrecht
Duden online „Erbrecht
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 11f.