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Worttrennung:
- Er·sit·zung, Plural: Er·sit·zun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Ersitzung (Info)
- Reime: -ɪt͡sʊŋ
Bedeutungen:
- deutsches, österreichisches und Schweizer Zivilrecht: Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Zeitablauf
- insbesondere: der Erwerb des Eigentums an einer beweglichen Sache durch Zeitablauf (§ 937 ff. BGB)
Synonyme:
- Mobilarersitzung
Gegenwörter:
- Kontratabularersitzung, Tabularersitzung
Oberbegriffe:
- gesetzlicher Eigentumserwerb
Unterbegriffe:
- Ersitzung (Mobiliarersitzung), Kontratabularersitzung, Tabularersitzung
Beispiele:
- „Der Zweck der Ersitzung liegt in der Befriedung, Beruhigung und Vereinfachung unklarer Rechtsbeziehungen.“[1]
- „Wirkung der Ersitzung ist der Erwerb des Eigentums (§ 937 Abs. 1), und zwar des lastenfreien Eigentums, sofern die Redlichkeit sich auch auf das Fehlen des beschränkten dinglichen Rechts bezog (§ 945).“[2]
Wortbildungen:
- Buchersitzung, Ersitzungsfrist, Ersitzungsrecht, Kontratabularersitzung, Mobilarersitzung, Tabularersitzung
Übersetzungen
- Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 1
- Wikipedia-Artikel „Ersitzung“
- § 937 BGB
- Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 3
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Ersitzung“
Quellen:
- ↑ Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 2
- ↑ Jürgen F. Baur/Rolf Stürner: Sachenrecht, 18. Auflage, 2009, § 53, Rdnr. 90
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Erhitzung