Ersitzung

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Ersitzung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Ersitzung die Ersitzungen
Genitiv der Ersitzung der Ersitzungen
Dativ der Ersitzung den Ersitzungen
Akkusativ die Ersitzung die Ersitzungen

Worttrennung:

Er·sit·zung, Plural: Er·sit·zun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ersitzung (Info)
Reime: -ɪt͡sʊŋ

Bedeutungen:

deutsches, österreichisches und Schweizer Zivilrecht: Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Zeitablauf
insbesondere: der Erwerb des Eigentums an einer beweglichen Sache durch Zeitablauf (§ 937 ff. BGB)

Synonyme:

Mobilarersitzung

Gegenwörter:

Kontratabularersitzung, Tabularersitzung

Oberbegriffe:

gesetzlicher Eigentumserwerb

Unterbegriffe:

Ersitzung (Mobiliarersitzung), Kontratabularersitzung, Tabularersitzung

Beispiele:

„Der Zweck der Ersitzung liegt in der Befriedung, Beruhigung und Vereinfachung unklarer Rechtsbeziehungen.“[1]
„Wirkung der Ersitzung ist der Erwerb des Eigentums (§ 937 Abs. 1), und zwar des lastenfreien Eigentums, sofern die Redlichkeit sich auch auf das Fehlen des beschränkten dinglichen Rechts bezog (§ 945).“[2]

Wortbildungen:

Buchersitzung, Ersitzungsfrist, Ersitzungsrecht, Kontratabularersitzung, Mobilarersitzung, Tabularersitzung

Übersetzungen

Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 1
Wikipedia-Artikel „Ersitzung
§ 937 BGB
Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 3
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Ersitzung

Quellen:

  1. Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 2
  2. Jürgen F. Baur/Rolf Stürner: Sachenrecht, 18. Auflage, 2009, § 53, Rdnr. 90

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Erhitzung