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Freibrief wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Frei·brief, Plural: Frei·brie·fe
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Freibrief (Info)
- Reime: -aɪ̯bʁiːf
Bedeutungen:
- Urkunde über eine Erlaubnis; über eine Befreiung von einem Verbot; oder über die Entlassung aus der Leibeigenschaft
- umgangssprachlich: die Erlaubnis für etwas üblicherweise Unerlaubtes
Synonyme:
- Jagdschein, Freifahrtschein, Persilschein
Beispiele:
- Trotz Hunger im Land erteilte der König dem Handelsmann einen Freibrief zur Ausfuhr von Lebensmitteln.
- „Die Nichtöffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist "für viele Richter und Anwälte ein Freibrief, schalten und walten zu können, wie es ihnen passt".“[1]
- „Deutsche Offiziere schärften ihren Untergebenen ein, es müssten »Boxernester ausgeräuchert« werden – ein Freibrief für Terror gegen die Bevölkerung.“[2]
Übersetzungen
umgangssprachlich: die Erlaubnis für etwas üblicherweise Unerlaubtes
- Wikipedia-Artikel „Freibrief“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Freibrief“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freibrief“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Freibrief“
- The Free Dictionary „Freibrief“
- Duden online „Freibrief“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Freibrief“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Freibrief“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Freibrief“
Quellen:
- ↑ Artikel in DIE ZEIT 45/2014. Abgerufen am 26. Juni 2015.
- ↑ Uwe Klußmann: Von der Musterkolonie zum Massaker. In: Eva-Maria Schnurr, Frank Patalong (Herausgeber): »Deutschland, deine Kolonien«: Geschichte und Gegenwart einer verdrängten Zeit. 2. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2022, ISBN 978-3-421-07002-9, Seite 125-138, Zitat Seite 129.