Gegenzeuge

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Gegenzeuge (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Gegenzeuge die Gegenzeugen
Genitiv des Gegenzeugen der Gegenzeugen
Dativ dem Gegenzeugen den Gegenzeugen
Akkusativ den Gegenzeugen die Gegenzeugen

Worttrennung:

Ge·gen·zeu·ge, Plural: Ge·gen·zeu·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gegenzeuge (Info), Lautsprecherbild Gegenzeuge (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: Person, die vor Gericht (als Zeuge) etwas anderes aussagt, als eine Person zuvor in ihrer Aussage behauptet hat
Rechtswesen: Person, die vor Gericht (als Zeuge) auftritt und von der Gegenseite/Verteidigung benannt wurde

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Zeuge

Weibliche Wortformen:

Gegenzeugin

Beispiele:

Sie hatte ihren Vater als Gegenzeugen dafür benannt, dass die Behauptungen der Nachbarin nicht wahr seien.
Ein Gegenzeuge, der entlastendes Material vorlegen wollte, wurde nicht gehört.

Charakteristische Wortkombinationen:

als Gegenzeugen laden/aufrufen/hören

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Gegenzeuge
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenzeuge
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenzeuge
Duden online „Gegenzeuge
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGegenzeuge