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Hauptmietzins wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Haupt·miet·zins, Plural: Haupt·miet·zin·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Hauptmietzins (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung einer Wohnung vom Hauptmieter zu zahlende Preis
Herkunft:
- Ableitung zu Mietzins mit dem Präfixoid/Halbpräfix haupt-
Oberbegriffe:
- Mietzins
Beispiele:
- „In der Praxis erfolgt der Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter oftmals im Zusammenhang mit dem Einbringen eines Antrags auf Überprüfung des Hauptmietzinses, da die Höhe des zulässigen Hauptmietzinses wie oben erwähnt von der Rechtsstellung des Mieters abhängt.“[1]
- „Freie private Hauptmieten können auf Basis einer vertraglichen Wertsicherungsklausel den vereinbarten Hauptmietzins an die Inflationsrate anpassen, sofern gewisse Schwellenwerte überschritten werden.“[2]
- „Bei unbefristeten Mietverträgen hingegen werde der Hauptmietzins normalerweise mit der Teuerungsrate – im Vorjahr bei 1,5 Prozent – angepasst.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Hauptmietzins“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Hauptmietzins“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Hauptmietzins“
Quellen: