Kanzleideutsch

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Kanzleideutsch (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Kanzleideutsch
Genitiv des Kanzleideutschs
Dativ dem Kanzleideutsch
Akkusativ das Kanzleideutsch

Worttrennung:

Kanz·lei·deutsch, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kanzleideutsch (Info)

Bedeutungen:

Sprachstil in Kanzleien

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kanzlei und Deutsch

Synonyme:

Kanzleisprache, Kanzleistil

Oberbegriffe:

Deutsch

Beispiele:

„Sie verlangt Genauigkeit, Konzentration, Willen, sich auf allerlei ganz unterschiedliche Dinge einzulassen und sich kundig zu machen, schließlich die Übertragung von Ermittlungen, Diskussionen, Entscheidungen in Protokolle, abgefasst in jenem Kanzleideutsch, von dem in den obigen Zitaten nur heute verständliche Proben angeführt worden sind.“

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Kanzleideutsch
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kanzleideutsch
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kanzleideutsch
Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4, Stichwort: „Kanzleideutsch“.
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKanzleideutsch

Quellen:

  1. Jan Philipp Reemtsma, in Zusammenarbeit mit Fanny Esterházy: Christoph Martin Wieland. Die Erfindung der modernen deutschen Literatur. C. H. Beck, München 2023, ISBN 978-3-406-80070-2, Seite 123.