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Worttrennung:
- Kanz·ler·mehr·heit, Plural: Kanz·ler·mehr·hei·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kanzlermehrheit (Info)
Bedeutungen:
- Politik, Deutschland: eine (absolute) Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, in der Regel durch die Abgeordneten der regierenden Parteien
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Kanzler und Mehrheit
Oberbegriffe:
- Mehrheit
Beispiele:
- Kanzlermehrheit ist kein Begriff des Verfassungsrechts — das Grundgesetz kennt den Terminus nicht — der Begriff wird aber häufig anstelle von „Mehrheit der Mitglieder“ benutzt.
Übersetzungen
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 „Kanzlermehrheit“
- Wikipedia-Artikel „Kanzlermehrheit“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kanzlermehrheit“