Kinderehe

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Kinderehe (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Kinderehe die Kinderehen
Genitiv der Kinderehe der Kinderehen
Dativ der Kinderehe den Kinderehen
Akkusativ die Kinderehe die Kinderehen

Worttrennung:

Kin·der·ehe, Plural: Kin·der·ehen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kinderehe (Info)

Bedeutungen:

Familienrecht: Heirat einer Person vor Erreichen des gesetzlichen Heiratsalters, die oft von den Eltern der beteiligten Partner initiiert wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kind und Ehe sowie dem Fugenelement -er

Sinnverwandte Wörter:

Kinderheirat

Beispiele:

„So kann der Gesetzgeber z. B. unmöglich - jedenfalls in unseren Lebenskreisen - die Kinderehen zulassen.“[1]
„‚Wir müssen zugeben, dass viele Länder und Kulturen es versäumen, die Chancen für junge Frauen und Mädchen so zu wahren, wie sie es für Jungen tun‘, sagte die Nummer fünf in der britischen Thronfolge am Mittwoch bei einem vom UN-Kinderhilfswerk Unicef mit organisierten Mädchentreffen in Nepal. Dabei ging es um Gleichberechtigung und das Verhindern von Kinderehen.[2]
„Die Zahl der Kinderehen in Deutschland ist infolge der Flüchtlinge deutliche gestiegen. Unionsplitiker drängen jetzt, dagegen vorzugehen.“[3]
„Bei solcher Art Konflikten muss der Rechtsstaat die Rechte der Einzelnen gegen die Ansprüche eines religiösen Kollektivs oder auch gegenüber der Familie der Betroffenen durchsetzen: bei der furchtbaren Praxis der Klitorisbeschneidungen oder auch bei Kinderehen ist ein solches Eingreifen des Staates – im Namen des Grundgesetzes – nicht nur gestattet, sondern auch erforderlich.“[4]
„Dafür wurde ein Gesetz zur Stärkung der Frauen im Bereich des Erbrechts und gegen Zwangsehen durchgesetzt, wodurch unter anderem Kinderehen und Zwangsehen rechtlich strafbar sind.“[5]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Kinderheirat
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderehe
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kinderehe
Duden online „Kinderehe
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kinderehe
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKinderehe

Quellen:

  1. Theo Zimmermann: Der praktische Rechtsberater. Bertelsmann, Gütersloh , Seite 247 (Erstausgabe 1957).
  2. Die Zeit, 23.03.2016; zitiert nach Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderehe
  3. Union akzeptiert keine Kinderehen in Deutschland. In: www.heute.de (abgerufen am 14. August 2016).
  4. Carolin Emcke: Gegen den Hass. FISCHER Taschenbuch, Frankfurt am Main 2018, ISBN 978-3-596-29687-3, Seite 125 (Erstausgabe im S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2016).
  5. Katja Mielke/Conrad Schetter: Pakistan: Land der Extreme. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65295-0, Seite 26.