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Worttrennung:
- Kin·der·zu·schlag, Plural: Kin·der·zu·schlä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kinderzuschlag (Info)
Bedeutungen:
- Zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kind und Zuschlag sowie dem Fugenelement -er
Oberbegriffe:
- Zuschlag
Unterbegriffe:
- Mehrkindzuschlag
Beispiele:
- „Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind 20 DM monatlich.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Kinderzuschlag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderzuschlag“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kinderzuschlag“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kinderzuschlag“
- Duden online „Kinderzuschlag“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“
Quellen:
- ↑ Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“