Kommunalrecht

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Kommunalrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Kommunalrecht
Genitiv des Kommunalrechts
des Kommunalrechtes
Dativ dem Kommunalrecht
dem Kommunalrechte
Akkusativ das Kommunalrecht

Worttrennung:

Kom·mu·nal·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kommunalrecht (Info)
Reime: -aːlʁɛçt

Bedeutungen:

deutsches Recht: Rechtsgebiet, in dem die Entstehung, die Organisation und die Handlungsformen der kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, die Bezirke (in Bayern) und kommunale Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Aufgabendurchführung (etwa Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände)) geregelt sind

Oberbegriffe:

besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht, öffentliches Recht

Beispiele:

Theodora ist eine anerkannte Expertin auf dem Gebiet des baden-württembergischen Kommunalrechts.
Das Kommunalrecht weist in den einzelnen Bundesländern durchaus Unterschiede auf.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Kommunalrecht
wissen.de – Lexikon „Kommunalrecht
Max-Emanuel Geis: Kommunalrecht. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62030-0, § 1 Rn. 1.
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKommunalrecht