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Anmerkung zur Verwendung der verschiedenen Genera:
- Der deutsche Gesetzgeber verwendet im BGB das Substantiv Mündel im Nominativ und Akkusativ Singular durchweg mit dem männlichen bestimmten Artikel (siehe etwa §§ 1795 I, 1801 I, 1803 I, 1816, 1822 Nr. 1, 5, 7, 1829 III, 1884 I, II, 1887 II BGB). In § 1793 II BGB alte Fassung wurde erstmals die sächliche Form das Mündel benutzt, was aber 2002 im Rahmen der Neufassung der Norm zu der Mündel wurde. Es wird vermutet, dass die Verwendung der sächlichen Form den Bemühungen des Gesetzgebers um eine geschlechtsneutrale Formulierung geschuldet war. Nun aber wird in Übereinstimmung mit dem Grimm’schen Wörterbuch der Mündel wieder für „personen beiderlei geschlechts“[1] gebraucht.[2]
Im Grimm’schen Wörterbuch wird daneben noch auf die feminine Form die Mündel verwiesen, welche für „weibliche unmündige“ benutzt werde.[1] Laut Duden gilt dies auch heute noch, komme allerdings nur selten vor.[3]
Worttrennung:
- Mün·del, Plural 1: Mün·del, Plural 2: Mün·deln
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Mündel (Info), Mündel (Info)
- Reime: -ʏndl̩
Bedeutungen:
- deutsches Familienrecht: minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht
Herkunft:
- spätmittelhochdeutsch (mitteldeutsch) mundelin, frühneuhochdeutsch mundelein, belegt seit dem 15. Jahrhundert[4]
Gegenwörter:
- Vormund
Oberbegriffe:
- Schutzbefohlener
Beispiele:
- „Wenn der Vormund Geld für sein Mündel entgegennehme, müsse das vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden - diese Schutzvorschrift zu Gunsten des Mündels solle Veruntreuung durch den Vormund erschweren.“[5]
- „Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über.“[6]
- „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass ich im politischen Geschehen meines Landes keine Stimme haben soll, denn ich bin kein Mündel Amerikas; ich gehöre zu den ersten Amerikanern, die an diesen Küsten landeten.“[7]
- „Graf Daniele, der Senior der Familie, hatte eine Contessa Gozzi geehelicht, und ein reicher junger Pächter, der ein Mündel der alten Contessa geheiratet hatte, war mit Frau und Schwägerin dazu eingeladen.“[8]
Wortbildungen:
- Mündelgeld, Mündelhypothek, mündelsicher
Übersetzungen
deutsches Familienrecht: minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht
- Wikipedia-Artikel „Mündel“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mündel“
- The Free Dictionary „Mündel“
- Duden online „Mündel“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mündel“
Quellen:
- ↑ 1,0 1,1 Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Mündel“
- ↑ J. v. Staudinger: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen; Buch 4, Familienrecht, §§ 1773–1895; Neubearbeitung 2004, Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin 2004; Vorbem zu §§ 1773 ff Rn. 35
- ↑ Duden online „Mündel“
- ↑ Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mündel“
- ↑ Vormund kassiert Versicherungssumme des Mündels. finanztip.de, abgerufen am 18. September 2011.
- ↑ § 1836e I 1 BGB
- ↑ James Baldwin: Vor dem Kreuz. Brief aus einer Landschaft meines Geistes. In: Derselbe; mit einem Vorwort von Jana Pareigis (Herausgeber): Nach der Flut das Feuer. ›The Fire Next Time‹. Neuübersetzung, 2. Auflage. dtv, München 2020 (Originaltitel: The Fire Next Time, übersetzt von Miriam Mandelkow aus dem amerikanischen Englisch), ISBN 978-3-434-14736-1, Seite 106 (Erstauflage der Neuübersetzung 2019; deutschsprachige Erstveröffentlichung unter dem Titel Hundert Jahre Freiheit ohne Gleichberechtigung bei Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1964; englischsprachige Originalausgabe 1963) .
- ↑ Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band 1. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 191 f.