Vormundschaft

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Vormundschaft (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Vormundschaft die Vormundschaften
Genitiv der Vormundschaft der Vormundschaften
Dativ der Vormundschaft den Vormundschaften
Akkusativ die Vormundschaft die Vormundschaften

Worttrennung:

Vor·mund·schaft, Plural: Vor·mund·schaf·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vormundschaft (Info)

Bedeutungen:

Recht: durch ein Gericht angeordnete Fürsorge für eine Person, die nicht geschäftsfähig ist, und deren Vermögen

Herkunft:

mittelhochdeutsch vormuntschaft, althochdeutsch foramuntscaf, belegt seit dem 10. Jahrhundert
Ableitung von Vormund mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft

Synonyme:

veraltet: Tutel

Beispiele:

Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden.
„Er müsste allein in ein Heim, es sei denn, einer der anwesenden Syrer würde die Vormundschaft für ihn übernehmen, schlug der Beamte als Lösung vor.“

Charakteristische Wortkombinationen:

die Vormundschaft auf jemanden übertragen; die Vormundschaft entziehen

Wortbildungen:

Vormundschaftsgericht, Vormundschaftsrecht, vormundschaftlich

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Vormundschaft
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vormundschaft
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVormundschaft

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Vormund“.
  2. Wikipedia-Artikel „Vormundschaft
  3. Wladimir Kaminer: Ausgerechnet Deutschland. Geschichten unserer neuen Nachbarn. Goldmann, München 2018, ISBN 978-3-442-48701-1, Seite 50.