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Mandatsmacht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Man·dats·macht, Plural: Man·dats·mäch·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Mandatsmacht (Info)
- Reime: -aːt͡smaxt
Bedeutungen:
- Staat, der den Auftrag hat, ein Mandat gegenüber einem anderen wahrzunehmen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Mandat und Macht sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Macht
Beispiele:
- „Die jüdischen Alteinwanderer befanden sich gegenüber den arabischen Nachbarn und der britischen Mandatsmacht in einem harten Überlebenskampf, für kulturelle Grundsatzdebatten interessierte sich die Mehrheit der jüdischen Siedler im Lande wenig.“[1]
Übersetzungen
Staat, der den Auftrag hat, ein Mandat gegenüber einem anderen wahrzunehmen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Mandatsmacht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Mandatsmacht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Mandatsmacht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mandatsmacht“
Quellen:
- ↑ Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 291.